Nachdem wiederholt festgestellt wurde, dass Hundekot nicht ordnungsgemäss entsorgt wird, weist die Gemeinde die Hundehalter auf die fachgerechte Entsorgung hin. Gemäss Art. 18 PG ist Hundekot auf dem gesamten Gemeindegebiet (öffentlicher und privater Grund Dritter) unverzüglich zu beseitigen.

Wir danken für Ihre Mithilfe.

7205 Zizers, 06. September 2024
Gemeindeverwaltung Zizers