Die Finanzabteilung ist unter anderem zuständig für:

  • Erstellen des Budgets, des Finanzplans und des Jahresabschlusses
  • Finanz-, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (inkl. Inkasso und Ratenzahlungen)
  • Liquiditätsüberwachung und Geldmittelbeschaffung
  • Rechnungsstellung von Gebühren
  • Mehrwertsteuerabrechnungen

Die Gemeinde kann für die Gemeindesteuern eine Zahlungserleichterung bewilligen. Einen Rechtsanspruch darauf kann nicht geltend gemacht werden. Es fallen während der Dauer einer allfällig gewährten Zahlungserleichterung Verzugszinsen an. Gesuche sind an die Gemeinde Zizers zu richten.

Über Gesuche zur monatlichen Ratenzahlung von Kantons- und direkten Bundessteuern entscheidet die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden.

Gemäss Steuergesetz des Kantons Graubünden und der Gemeinde Zizers kann ein geschuldeter Steuerbetrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn der Steuerpflichtige in Not geraten ist oder wenn aus anderen Gründen die Bezahlung des geschuldeten Betrags für ihn eine grosse Härte bedeuten würde. Massgebend für die Beurteilung des Erlassgesuches ist die gesamte wirtschaftliche Situation im Zeitpunkt der Gesuchstellung.

Steuererlassgesuche sind schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Das Gesuch ist zu begründen und mit Belegen zu ergänzen.

Zuständig für Gemeindesteuern:
Gemeinde Zizers
Rathaus
7205 Zizers

Zuständig für Kantons- und direkte Bundessteuern:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Abteilung Rechtsdienst
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Adresse

Gemeindebuchhaltung Zizers
Rathaus
Vialstrasse 2
7205 Zizers

Kontakt

Michael Tiepner
Leiter Buchhaltung

E-Mail

michael.tiepner@zizers.ch

Telefon

081 300 09 16