Das kommunale räumliche Leitbild (KRL) ist die Grundlage und Strategie des Gemeindevorstands für die Ortsplanungsrevision und weitere raumrelevante Entscheide.
Der Gemeindevorstand hat das KRL aufgrund der Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens ergänzt und aufgrund der kantonalen Vorprüfung präzisiert und an der Sitzung vom 19.11.2020 genehmigt. Das KRL finden Sie unten aufgeführt oder kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Kommunales räumliches LeitbildWP23_admin2021-04-06T15:56:16+02:00