Gegen den Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung vom 6. März 2025 wurde kein Referendum ergriffen, so dass der Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist. Gemäss Beschluss vom 2. Juni 2025 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 63 KRG und Art. 22 ff. KRVO für die Sanierung der Plätzlistrasse Ost und Nussbaumstrasse folgende Beitragsverfahren einzuleiten:

  • Plätzlistrasse Ost (ab Calandastrasse bis Abzweigung Nussbaumstrasse, Abschnitt 1):
    Beitragspflichtiges Werk und Beizugsgebiet gemäss Auflageplan,
    öffentliche Interessenz 70%, private Interessenz 30%
  • Plätzlistrasse Zufahrt Parzellen 61 und 464 (ab Nussbaumstrasse bis Bahnlinie, Abschnitt 2):
    Beitragspflichtiges Werk und Beizugsgebiet gemäss Auflageplan,
    öffentliche Interessenz 70%, private Interessenz 30%
  • Nussbaumstrasse (ab Plätzlistrasse, Abschnitt 3):
    Beitragspflichtiges Werk und Beizugsgebiet gemäss Auflageplan,
    öffentliche Interessenz 70%, private Interessenz 30%

Die öffentliche Auflage erfolgt vom 20. Juni 2025 bis 19. Juli 2025 auf der Gemeindekanzlei Zizers während der üblichen Schalterstunden. Die Auflageakten können während dieser Zeit überdies als PDF-Dokumente auf der Webseite der Gemeinde (www.zizers.ch) unter der Rubrik Amtliche Publikationen eingesehen werden.

Auflageakten:

Gegen die beabsichtigte Einleitung dieser Beitragsverfahren, das jeweilige Beizugsgebiet sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz kann während der öffentlichen Auflage Einsprache an den Gemeindevorstand erhoben werden (Art. 23 Abs. 1 KRVO).