Obligatorische Schiessübungen 2026
franca.lang2026-03-30T13:49:06+02:00Schiesspflichtige können ihre obligatorische Bundesübung an folgenden Daten absolvieren. Freitag, 24. April 2026 18.00 – 20.00 Uhr Freitag, 14. August 2026 18.00 – 20.00 Uhr Standblattausgabe bis spätestens 19.30 Uhr. Das Aufforderungsformular zur Erfüllung der Schiesspflicht so-wie das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. militärischer Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe, der persönliche Gehörschutz, Personalausweis sind beim Antreten zu den obligatorischen Schiessübungen un-bedingt mitzubringen. Ohne diese Unterlagen kann nicht geschossen werden. Ohne Schalenschutzgerät darf keine Person schiessen oder sich in der Nähe der Schiessanlage aufhalten. Schalenschutzgeräte können im Schützenhaus bezogen werden. Im Übrigen beachtet man das Aufgebotsplakat!




