Schiesspflichtige können ihre letzte obligatorische Bundesübung an folgendem Datum absolvieren.
Freitag, 14. August 2026 18.00 – 20.00 Uhr
Standblattausgabe bis spätestens 19.30 Uhr. Das Aufforderungsformular zur Erfüllung der Schiesspflicht so-wie das Dienst- und Schiessbüchlein bzw. militärischer Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe, der persönliche Gehörschutz, Personalausweis sind beim Antreten zu den obligatorischen Schiessübungen un-bedingt mitzubringen. Ohne diese Unterlagen kann nicht geschossen werden.
Ohne Schalenschutzgerät darf keine Person schiessen oder sich in der Nähe der Schiessanlage aufhalten. Schalenschutzgeräte können im Schützenhaus bezogen werden.
Im Übrigen beachtet man das Aufgebotsplakat!