Das teilrevidierte Polizeigesetz der Gemeinde Zizers trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Damit gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk.

Verboten sind insbesondere Knallkörper, Feuerwerk und andere pyrotechnische Gegenstände sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Vom Verbot ausgenommen sind Kleinfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane in Wohnzonen, sofern diese keine Lärmeffekte erzeugen. Aufgrund des derzeit geltenden absoluten Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe können jedoch auch diese Ausnahmen eingeschränkt oder untersagt sein. Bis zum 1. August 2026 sind diesbezüglich Änderungen möglich. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig auf der Homepage der Gemeinde über die aktuell geltenden Bestimmungen.

Wer das Feuerwerksverbot missachtet und ohne Bewilligung Feuerwerk abbrennt, wird gemäss der kommunalen Ordnungsbussenverordnung mit einer Busse von CHF 200.00 bestraft.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.