Gemäss Art. 13 des Polizeigesetzes sind Äste und Sträucher, die in das Strassen- oder Trottoirprofil hineinragen, mindestens bis auf eine Höhe von 4.00 m (Strassen) bzw. 3.50 m (Trottoirs und Gehwege) zurückzuschneiden.
Wir ersuchen die Grundeigentümer und die zuständigen Hauswarte, sich unbedingt an diese Vorschrift zu halten und Bäume, Hecken und Sträucher bis am 25. September 2026 zurückzuschneiden.
Tipp: Durch Regen werden die Äste und Sträucher schwerer, so dass diese unter der Belastung für den Strassenbereich hineinragen. Dies kann verhindert werden, wenn die Sträucher ca. 20 cm über die Grenze zurückgeschnitten werden.