Die Gemeindeversammlung vom 07. Oktober 2026 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 31 der Gemeindeverfassung folgende Beschlüsse gefasst:
Es wurde für die Planungsphasen 31 (Vorprojekt) und 32 (Bauprojekt) des Neubaus des Primarschulhauses Obergasse einen Kredit von CHF 1’610’000.00.
Der Überführung der gemeindeeigenen Parzellen Nrn. 204, 242 und 244 vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zugestimmt.
Sofern das Referendum dagegen nicht ergriffen wird, erlangt der Beschluss am 31. Tag nach der Veröffentlichung Rechtskraft.
Das Referendum kann gemäss Art. 25 der Gemeindeverfassung durch 150 Stimmberechtigte auf schriftlichem Weg ergriffen werden.