Immer wieder führt unsachgemässes Feuern im Wald und auf Wiesen zu Bränden und gefährlichen Situationen. Neben der Gefährdung von Menschen, Flora und Fauna verursacht das Löschen erhebliche Kosten für die betroffenen Gemeinden.
Vor diesem Hintergrund und gestützt auf das kantonale Brandschutzgesetz (Art. 11), das kantonale Waldgesetz sowie die entsprechenden Gemeindegesetze hat die Gemeinde ein allgemeines Feuerverbot für sämtliche Waldgebiete, Waldränder und Wiesen erlassen.
Das Grillieren an den offiziellen Feuerstellen der Gemeinde Zizers und ausserhalb dieser offiziellen Grillstellen ist verboten! Es gilt ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebietes.
Gemeindepolizei, Forstorgane und Feuerwehr haben den Auftrag erhalten, entsprechende Patrouillengänge im ganzen Gemeindegebiet zu tätigen und mögliche Verfehlungen zu ahnden sowie Strafanzeige zu erstatten. Gestützt auf das Polizeigesetz und die Ordnungsbussenverordnung der Gemeinde Zizers werden solche Einsätze dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Im Sinne der Sicherheit bitten wir die Bevölkerung, dieses Feuerverbot zu beachten.