Die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 31 der Gemeindeverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Für die Erstellung einer Zivilschutzanlage (ZSA), Parzelle 394, anlässlich Neubaus der katholischen Kirchgemeinde ein Bruttokredit von CHF 690‘000.00 bewilligt.
Sofern das Referendum dagegen nicht ergriffen wird, erlangt der Beschluss am 31. Tag nach der Veröffentlichung Rechtskraft.
Das Referendum kann gemäss Art. 25 der Gemeindeverfassung durch 150 Stimmberechtigte auf schriftlichem Weg ergriffen werden.