Die Gemeindeversammlung vom 06. März 2025 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 31 der Gemeindeverfassung folgende Beschlüsse gefasst:

Für die Sanierung der Plätzlistrasse Ost und Nussbaumstrasse ein Bruttokredit von CHF 1‘795‘000.00 bewilligt.

Für die Sanierung der Wasserleitung in der Vilanstrasse ein Bruttokredit von CHF 250‘000.00 bewilligt.

Für die Sanierung der Wasserleitung im Norden der Rangsstrasse ein Bruttokredit von CHF 510‘000.00 bewilligt.

Sofern das Referendum dagegen nicht ergriffen wird, erlangt der Beschluss am 31. Tag nach der Veröffentlichung Rechtskraft.

Das Referendum kann gemäss Art. 25 der Gemeindeverfassung durch 150 Stimmberechtigte auf schriftlichem Weg ergriffen werden.

 

Zizers, 14. März 2025                                                          Der Gemeindevorstand