Die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 31 der Gemeindeverfassung folgende Beschlüsse gefasst:
Einen Planungs- / Bruttokredit für den Selektiven Projektwettbewerb „Neubau Primarschuhaus Obergasse“ von CHF 425’625.00 bewilligt.
Für die Nachführung des Generellen Entwässerungsplan (GEP) ein Bruttokredit von CHF 250‘000.00 bewilligt.
Sofern das Referendum dagegen nicht ergriffen wird, erlangt der Beschluss am 31. Tag nach der Veröffentlichung Rechtskraft.
Das Referendum kann gemäss Art. 25 der Gemeindeverfassung durch 150 Stimmberechtigte auf schriftlichem Weg ergriffen werden.