Die Steuerformulare des Jahres 2025 wurden bis Ende Januar 2026, entweder in Papierform (Hauptformular 2025 samt Hilfsblätter) oder mittels Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2025, durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden den Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung eines Steuerformulares entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuer-gesetz Kanton Graubünden).
Wer noch keine der oben aufgeführten Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Zizers anfordern.