Während der Vegetationszeit vom 01. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Kulturen gemäss Polizeigesetz untersagt. Wir bitten die Bevölkerung, sich an dieses Verbot zu halten.
Während der Vegetationszeit vom 01. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Kulturen gemäss Polizeigesetz untersagt. Wir bitten die Bevölkerung, sich an dieses Verbot zu halten.