In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage der Gesamtrevision der Ortsplanung statt.
Auflageakten:
Beilagen:
Auflagefrist:
30 Tage (ab 26. April 2024)
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Zizers, Vialstrasse 2, 7205 Zizers
während der Öffnungszeiten oder auf telefonische Voranmeldung, sowie auf der Website der Gemeinde (www.zizers.ch)
Beratung:
Vertreter der Gemeinde und des Planungsbüros stehen für individuelle Fragen im Rahmen von Einzelbesprechungen zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung bei der Gemeinde ist zwingend (Telefon 081 300 09 19).
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge
und Einwendungen zur Ortsplanung einreichen.
Gleichzeitig findet in Anwendung von Art. 11 des kant. Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) die öffentliche Auflage der von den zuständigen Forstorganen festgestellten und vermessenen Waldgrenzen im Bereich Bauzone/Wald statt. Die vermessenen Waldgrenzen sind in den Zonenplänen als statische Waldgrenzen dargestellt. Gegen die festgestellten Waldgrenzen im Bereich Bauzone/Wald kann während der Auflagefrist schriftlich beim Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden (AWN), Löestrasse 14, 7000 Chur, Einsprache erhoben werden.
In Bezug auf die Biotope von nationaler Bedeutung ist zu beachten, dass mit der Festlegung der Naturschutzzonen die genaue Abgrenzung der Objekte gemäss Art. 3 bis 5 der Biotopschutzverordnungen des Bundes erfolgt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung beantragen und eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Die vorliegende Mitwirkungsauflage gilt als Anhörung im Sinne der betreffenden Schutzverordnungen des Bundes.
Gemeinde Zizers